Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es
Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es
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Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?
Nicht unbedingt. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!
Immobilien in der Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.
Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.
Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung
Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.
Teilungsversteigerung
Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher immer besser.
Vermietung der Immobilie
Ist ein Verkauf ungünstig oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, ist Vermietung eine Option. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.
Immobilienverkauf
Die HIER meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
Haben Sie Fragen rund um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder brauchen Sie Beratung?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern. Report this page